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Einreisebestimmungen

Wer seinen Urlaub in Ägypten plant, sollte sich im Vorfeld über die Bedingungen zur Einreise sowie Ausfuhr von Gegenständen in das Heimatland informieren.

Was muss bei der Ein- und Ausreise beim Urlaub in Ägypten beachtet werden?

Die Einreise ist für die meisten Urlauber das geringere Problem, da alle persönlichen und gebrauchten Gegenstände, unabhängig vom Wert, in das Land eingeführt werden können und vom Zoll befreit sind. Um insbesondere wertvolle Gegenstände, wie Schmuck oder Elektronik, auch zollfrei wieder ausführen zu können, sollte der Urlauber die erhaltene Einfuhrbestätigung in zweifacher Ausfertigung bis zur Ausreise bei sich behalten.

Duty Free

Bei der Einreise nach Ägypten dürfen Duty Free Einkäufe den Wert von 200 US-Dollar nicht überschreiten und es gilt den Kassenbeleg bis zur Ausreise aufzubewahren, da diese Einkäufe nur innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Ankunft getätigt werden dürfen. Insgesamt können, Medikamente für den eigenen Gebrauch, Spirituosen bis zu einem Liter und eine Stange Zigaretten oder 200g Tabak steuerfrei eingeführt werden.

Dokumente für die Einreise

Für die Einreise benötigen Deutsche einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate gültig ist. Vorläufige Reisepässe werden nicht anerkannt. Wer mit dem Flieger in den Urlaub startet, kann auf dem Flughafen in Ägypten ein Touristenvisum für 11 Euro erstehen. Wer über den See- oder Landweg in das Land einreisen möchte, muss sich das Visum vor der Reise besorgen und 3–5 Tage für die Bearbeitung einplanen.

Mit dem Auto nach Ägypten

Wer mit dem Auto einreisen möchte, sollte nicht nur einen internationalen, sondern auch einen von einem Autoclub ausgestellten Führerschein besitzen und darüber hinaus einen Führerschein vom Zollamt. Wenn letzteres nicht gegeben ist, muss ein Betrag in Höhe des PKW-Wertes bis zur Ausreise an der Grenze hinterlegt werden.

Ausfuhr und Zoll

Weitaus häufiger erleben Urlauber jedoch eine Überraschung, wenn sie nach Deutschland zurückkehren möchten. Die Ausfuhr von Gegenständen aus Ägypten ist nämlich beschränkt. Gegenstände, die älter sind als 100 Jahre, gelten als antik und sind ebenso von der Ausfuhr aus Ägypten ausgeschlossen wie viele Pflanzen und Tiere, die sich unter Natur- und Artenschutz befinden. Die Schwierigkeit der Situation liegt darin, dass solche Gegenstände häufig scheinbar „legal“ verkauft werden, die Urlauber sich aber tatsächlich in einem illegalen Handel befinden und den Zoll bei der Ausreise interessiert es nicht, woher die Ware stammt.
Darüber hinaus dürfen höchstens 1000 ägyptische Pfund nach Deutschland ausgeführt werden.


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